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DGUV-V3-Prüfungen

Was kostet eine DGUV-V3-Prüfung wirklich?

Was bestimmt die Kosten einer DGUV-V3-Prüfung? Aufwandstreiber im Überblick, typische Angebots-Fallen und der Weg zum belastbaren Festpreis-Angebot.

Was bestimmt die Kosten einer DGUV-V3-Prüfung?

Kurze Antwort: der Aufwand – und der lässt sich ohne Blick auf den Bestand nicht seriös beziffern. Deshalb finden Sie hier keine Preisliste, sondern das, was ein Preis am Ende abbildet: die Aufwandstreiber. Wer sie kennt, kann Angebote vergleichen und erkennt, wo ein Angebot Leistungen ausklammert.

Ein Beispiel aus der Praxis: 20 fest verbaute, verkabelte Geräte im Bürogebäude sind ein komplett anderer Auftrag als 500 Geräte, die griffbereit in Kisten auf dem Tisch stehen – obwohl die Stückzahl das Gegenteil vermuten lässt. Die reine Geräteanzahl sagt über den Aufwand weniger aus, als die meisten Preislisten suggerieren.

Angebot für Ihre Prüfung

Sie brauchen keine Theorie, sondern einen Termin? Auf der Leistungsseite finden Sie Umfang, Ablauf und Konditionen – oder Sie fordern direkt eine belastbare Aufwandseinschätzung an (Geräteanzahl grob, Standorte, Montagesituation, Doku-Stand genügen für den Einstieg).

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Hinweis: Prüffristen behandeln wir bewusst separat – die Richtwert-Tabellen finden Sie in der Prüffristen-Referenz.

Was den Aufwand wirklich bestimmt

Fünf Faktoren entscheiden, wie lange eine Prüfung dauert – und damit, was sie kostet. Jeder einzelne kann den Aufwand pro Gerät vervielfachen oder halbieren:

AufwandstreiberWarum er den Aufwand ändert
Geräteanzahl & GerätemixViele gleichartige Geräte lassen sich im Fluss prüfen; ein gemischter Bestand aus Betriebsmitteln, ortsfesten Anlagen und Maschinen braucht unterschiedliche Messverfahren und Protokolle.
MontagesituationFest verbaut und verkabelt heißt: abklemmen oder anders messen, teils Abdeckungen öffnen. Griffbereit gesammelt heißt: prüfen im Takt. Dazwischen liegt der größte Aufwandsunterschied.
ZugänglichkeitGeräte hinter Möbeln, in Zwischendecken, auf Leitern erreichbar oder über mehrere Gebäude verteilt – Wegezeit und Sucherei sind reale Arbeitszeit.
Doku-StandExistiert eine Inventarliste mit Altprotokollen, wird nahtlos fortgeschrieben. Ohne Bestandsliste kommt die Ersterfassung (Identifizieren, Nummerieren, Zuordnen) obendrauf.
BetriebsunterbrechungKann im laufenden Betrieb geprüft werden, oder braucht es Abschaltfenster, Randzeiten oder das Wochenende? Zeitfenster-Auflagen takten den Einsatz und damit den Aufwand.

Das eingangs genannte Beispiel in Zahlen gedacht: Die 500 Geräte in Kisten können trotz 25-facher Stückzahl schneller durchgeprüft sein als mancher Bürobestand mit 20 verbauten Geräten – weil dort jedes einzelne Gerät erst zugänglich gemacht werden muss. Genau deshalb funktioniert ein pauschaler Stückpreis ohne Bestandsaufnahme nicht.

Warum „ab-Preise pro Gerät“ nicht vergleichbar sind

Ein „ab-Preis“ pro Gerät bezieht sich üblicherweise auf das einfachste Gerät unter Idealbedingungen. Ob er zum späteren Rechnungsbetrag passt, entscheidet sich an Positionen, die häufig getrennt ausgewiesen werden – vergleichen Sie deshalb immer den Leistungsumfang:

  • Anfahrt separat: Der Stückpreis enthält keine Anreise – sie kommt als eigene Position dazu, teils je Einsatztag.
  • Mindermengenzuschlag: Der beworbene Preis gilt erst ab hohen Stückzahlen; kleinere Bestände werden mit Zuschlag oder Mindestpauschale abgerechnet.
  • Protokoll- und Dokumentationszuschläge: Prüfprotokoll, Mängelliste oder Plaketten sind nicht enthalten, sondern werden je Gerät oder je Bericht nachberechnet.
  • Anlagen und Maschinen ausgeschlossen: Der Stückpreis zählt nur ortsveränderliche Geräte – ortsfeste Anlagen und Maschinenprüfungen laufen als separater Auftrag zu anderen Sätzen.

Vergleichbar sind Angebote erst, wenn der Leistungsumfang identisch definiert ist – Anfahrt, Dokumentation, Gerätekategorien, Ersterfassung. Ein Stückpreis ohne diese Definition ist keine Kalkulationsgrundlage, sondern ein Werbemittel.

So kommen Sie zu einem belastbaren Angebot

Der Weg zu einem Preis, der am Ende auch auf der Rechnung steht, ist unspektakulär und besteht aus drei Schritten:

1. Bestandsaufnahme bzw. Besichtigung

Grundlage jedes seriösen Angebots: Geräteanzahl je Kategorie (ortsveränderlich, ortsfest, Maschinen), Standorte, Montagesituation, Zugänglichkeit, Doku-Stand und das gewünschte Zeitfenster. Bei überschaubaren Beständen reicht dafür eine strukturierte Abfrage, bei größeren oder gemischten Beständen kommen wir vorbei.

2. Festpreis danach

Auf dieser Basis gilt: Festpreis-Angebot nach Besichtigung bzw. Bestandsaufnahme – keine versteckten Posten. Anfahrt, Dokumentation, Plaketten und Mängelliste sind im Leistungsumfang definiert, bevor Sie unterschreiben. Nachträge entstehen nur aus vorher definierten Auslösern – etwa wenn sich Bestand, Zugänglichkeit oder Zeitfenster gegenüber der Aufnahme ändern; die Auslöser stehen im Angebot.

3. Terminierung mit dem Betriebsablauf

Prüfreihenfolge und Zeitfenster werden so gelegt, dass der Betrieb weiterläuft – abteilungsweise, in Randzeiten oder in geplanten Stillstandsfenstern. Das gehört ins Angebot, nicht in die Improvisation am Prüftag.

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Schicken Sie uns die Eckdaten – Gerätebestand grob nach Kategorien, Anzahl Standorte, Montagesituation, Doku-Stand – und Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung des Aufwands und das weitere Vorgehen. Ohne versteckte Nebenpositionen.

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Weiterführende Normen & Quellen

Die in diesem Artikel beschriebenen Prüfpflichten und Prüfumfänge ergeben sich aus folgenden Regelwerken:

  • DGUV Vorschrift 3 – Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung (Gefährdungsbeurteilung, Prüfpflichten)
  • TRBS 1201 – Prüfungen und Prüffristen von Arbeitsmitteln
  • VDE – DIN EN 50699 (VDE 0702) / DIN EN 50678 (VDE 0701) – Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte (ersetzen die zurückgezogene DIN VDE 0701-0702)

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