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Explosionsschutz-Prüfungen

Explosionsschutz-Prüfungen: ATEX, BetrSichV und Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen

Alles über Explosionsschutz-Prüfungen nach ATEX und BetrSichV: Gesetzliche Anforderungen, Zoneneinteilung, technische Standards EN 60079, Gefährdungsbeurteilung, finanzielle Risiken und Sicherheitsmaßnahmen für explosionsgefährdete Bereiche.

Was sind Explosionsschutz-Prüfungen?

Explosionsschutz-Prüfungen sind spezialisierte Sicherheitsprüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Bereichen, wo explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Diese Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und wichtig für die Sicherheit von Mitarbeitern und Anlagen.

Eine explosionsfähige Atmosphäre entsteht, wenn brennbare Stoffe (Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube) mit Luft in einem zündfähigen Mischungsverhältnis vorhanden sind. In solchen Bereichen können selbst kleinste Funken oder heiße Oberflächen an elektrischen Betriebsmitteln zu Explosionen führen.

⚠️ Wichtig zu wissen:

Explosionsschutz-Prüfungen erfordern spezifische Qualifikationen und müssen durch eine zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV Anhang 2 oder durch zugelassene Überwachungsstellen durchgeführt werden. Die Nichteinhaltung der Vorschriften gefährdet die Sicherheit. Je nach verletztem Tatbestand können Verstöße gegen Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsrecht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Typische Branchen mit Explosionsgefahr:

  • • Chemische Industrie (Lösungsmittel, Gase)
  • • Petrochemie (Raffinerien, Tankstellen)
  • • Lebensmittelindustrie (Mehlstaub, Zuckerstaub)
  • • Pharmazeutische Industrie
  • • Holzverarbeitung (Holzstaub, Schleifstaub)
  • • Lackierereien (Lösungsmitteldämpfe)
  • • Kunststoffverarbeitung
  • • Metallverarbeitung (Metallstaub)

ATEX-Richtlinien und BetrSichV

Der Explosionsschutz in Europa wird durch zwei zentrale ATEX-Richtlinien geregelt, die in Deutschland unter anderem durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die entsprechenden Technischen Regeln umgesetzt werden.

ATEX 2014/34/EU (Produktrichtlinie)

Diese Richtlinie regelt das Inverkehrbringen von Geräten und Schutzsystemen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie legt fest, welche Anforderungen Produkte erfüllen müssen, bevor sie auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen.

Kernaussage: Die Geräteauswahl erfolgt anhand der Gefährdungsbeurteilung und erfordert die Beachtung von Gerätekategorie/EPL, Gas- oder Staubgruppe sowie Temperaturklasse.

ATEX 1999/92/EG (Betreiberrichtlinie)

Diese Richtlinie regelt den Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, zur Zoneneinteilung und zur Sicherstellung angemessener Schutzmaßnahmen.

BetrSichV und GefStoffV

Die BetrSichV und GefStoffV setzen die Anforderungen in deutsches Recht um. Zentrale Pflichten umfassen:

  • §
    § 6 Abs. 9 GefStoffV: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische, sind diese in der Dokumentation besonders als Explosionsschutzdokument auszuweisen.
  • §
    § 14 BetrSichV: Pflicht zur Prüfung von Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen.
  • §
    § 15 BetrSichV: Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung durch eine befähigte Person nach Anhang 2 BetrSichV.

Technische Regeln (TRBS und TRGS)

Die Technischen Regeln konkretisieren die staatlichen Arbeitsschutzverordnungen:

TRBS 1111

Gefährdungsbeurteilung: Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen.

TRBS 1112

Instandhaltung: Anforderungen an Instandhaltungsmaßnahmen zur Sicherstellung des sicheren Betriebs.

TRGS 720 bis 724

Gefährliche explosionsfähige Gemische: Allgemeines, Beurteilung der Gefährdung und Schutzmaßnahmen (Nachfolgeregelungen der TRBS 2152).

TRBS 1203

Qualifikationsanforderungen an die zur Prüfung befähigte Person gemäß BetrSichV Anhang 2.

Compliance und rechtliche Konsequenzen

Je nach verletztem Tatbestand können Verstöße gegen Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsrecht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der konkrete Bußgeldrahmen folgt aus dem jeweils bezeichneten Tatbestand; eine pauschale Bußgeldtabelle nach fehlendem Dokument oder einzelner Maßnahme gibt es nicht.

Fehlende Dokumentation stellt ein grundlegendes Compliance- und Nachweisproblem dar. Etwaige versicherungsrechtliche Folgen oder Haftungsfragen im Schadensfall sind stets vertrags- und einzelfallabhängig.

Zoneneinteilung und Ex-Bereiche

Die Zoneneinteilung ist ein zentrales Element des Explosionsschutzes. Sie klassifiziert Bereiche nach der Wahrscheinlichkeit und Dauer des Auftretens explosionsfähiger Atmosphären. Die Geräteeignung wird dabei nicht allein aus der Zonennummer abgeleitet. Zu prüfen sind unter anderem Gerätekategorie/EPL, Gas- oder Staubgruppe, Temperaturklasse bzw. maximale Oberflächentemperatur, Umgebungsbedingungen und die konkrete Zündschutzart anhand der Gefährdungsbeurteilung.

Zonen für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel:

ZoneDefinitionHäufigkeit/DauerBeispiele
Zone 0Explosionsfähige Atmosphäre vorhandenStändig, langzeitig oder häufigInnerer Bereich von Tanks, Rohrleitungen
Zone 1Explosionsfähige Atmosphäre wahrscheinlichGelegentlich im NormalbetriebUmgebung von Befüllstationen, Abfüllanlagen
Zone 2Explosionsfähige Atmosphäre unwahrscheinlichNur bei Störungen, selten und kurzzeitigBereiche um Flanschverbindungen, Lager

Zonen für brennbare Stäube:

ZoneDefinitionBeispiele
Zone 20Brennbare Staubwolke ständig oder langzeitig vorhandenInneres von Silos, Mühlen, Filtern
Zone 21Staubwolke gelegentlich im NormalbetriebBefüll- und Entleerstellen, Förderband-Bereiche
Zone 22Staubwolke nur selten und kurzzeitigLagerräume, Umgebung von Entstaubern

💡 Praxis-Tipp:

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische, sind diese in der Dokumentation besonders als Explosionsschutzdokument auszuweisen. Die Ermittlung und Zoneneinteilung ist Teil dieser Beurteilung und muss durch Personen mit entsprechender Fachkunde erfolgen.

Technische Standards EN 60079

Die EN 60079-Normenreihe definiert die technischen Anforderungen an Geräte und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Normen sind europaweit harmonisiert und bilden die Grundlage für die ATEX-Zertifizierung.

Wichtige Normen der EN 60079-Reihe:

⚡ EN 60079-14

Errichtung: Elektrische Installationen in explosionsgefährdeten Bereichen

Definiert Anforderungen an Planung, Auswahl, Errichtung und Erstprüfung elektrischer Anlagen. Regelt Kabelauswahl, Schutzarten, Einbauorte und Dokumentation.

🔍 EN 60079-17

Prüfung & Instandhaltung: Wiederkehrende Prüfungen

Legt Anforderungen an wiederkehrende Prüfungen, Instandhaltung und Überholungen fest. Definiert Prüffristen, Prüfumfang und Anforderungen an das Prüfpersonal.

🛡️ EN 60079-0

Grundlagen: Allgemeine Anforderungen

Grundlegende Anforderungen an Aufbau, Prüfung und Kennzeichnung von elektrischen Betriebsmitteln für Ex-Bereiche. Basis für alle anderen Teile der Normenreihe.

🔒 EN 60079-10

Zoneneinteilung: Klassifizierung der Bereiche

Methodik zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen. Teil 1 für Gase, Teil 2 für brennbare Stäube.

Zündschutzarten (Schutzprinzipien):

Die Geräteeignung wird nicht allein aus der Zonennummer abgeleitet. Zu prüfen sind unter anderem Gerätekategorie/EPL, Gas- oder Staubgruppe, Temperaturklasse bzw. maximale Oberflächentemperatur, Umgebungsbedingungen, konkrete Zündschutzart und Installationsanforderungen. Gas- und Staubanwendungen verwenden teilweise unterschiedliche Schutzkonzepte; die Auswahl erfolgt anhand der Gefährdungsbeurteilung und Kennzeichnung des konkreten Geräts.

  • ia/ib
    Eigensicherheit: Energie ist so begrenzt, dass keine Zündung möglich ist
  • d
    Druckfestes Gehäuse: Explosion wird im Gehäuse eingeschlossen
  • e
    Erhöhte Sicherheit: Zusätzliche Maßnahmen gegen Funkenbildung und Überhitzung
  • n
    Typ n-Schutz: Im Normalbetrieb keine Zündquelle
  • p
    Druckkapselung: Überdruck mit Schutzgas verhindert Eindringen explosionsfähiger Atmosphäre
  • q
    Sandkapselung: Zündquelle ist in Quarzsand eingekapselt

Prüffristen und Prüfumfang

Die Prüffristen für elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung sowie den verbindlichen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Maximale Prüffristen nach BetrSichV Anhang 2:

PrüfgegenstandMaximale PrüffristBemerkung
Explosionsschutz der GesamtanlageMindestens alle 6 JahreWiederkehrende Prüfung auf Explosionssicherheit
Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und RegelvorrichtungenMindestens alle 3 JahreWiederkehrende Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand
Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, InertisierungseinrichtungenMindestens jährlichWiederkehrende Prüfung der Funktionsfähigkeit
Instandgesetzte oder geänderte GeräteVor der WiederinbetriebnahmeGemäß BetrSichV nach wesentlichen Eingriffen

Prüfumfang:

Sichtprüfung:

  • • Kennzeichnung vollständig und lesbar (Gerätekategorie/EPL, Gas-/Staubgruppe, Zündschutzart, Temperaturklasse)
  • • Gehäuse unbeschädigt, keine Risse oder Korrosion
  • • Kabeleinführungen korrekt ausgeführt und dicht
  • • Erdung/Potentialausgleich vorhanden und intakt
  • • Keine unzulässigen Änderungen oder Reparaturen
  • • Schutzart (IP-Code) entsprechend Gefährdungsbeurteilung und Umgebungsbedingungen

Messungen:

  • • Isolationswiderstand zwischen Leitern und Erde
  • • Durchgängigkeit von Schutzleiter und Potentialausgleich
  • • Funktionstests der Sicherheitseinrichtungen
  • • Bei eigensicheren Stromkreisen: Spannungs- und Strommessungen
  • • Thermografie zur Erkennung thermischer Auffälligkeiten

Dokumentenprüfung:

  • • Explosionsschutzdokument (besonderer Teil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Abs. 9 GefStoffV) liegt aktuell vor
  • • Betriebsanweisungen sind verfügbar
  • • Vorherige Prüfberichte und Nachweise sind nachvollziehbar

Hinweis zur Fristenfestlegung:

Die maximalen Prüffristen können durch die Gefährdungsbeurteilung weiter verkürzt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (z. B. aggressive Atmosphäre, besondere mechanische Beanspruchung). Eine Abweichung von den Maximalfristen erfordert in der Regel ein dokumentiertes Instandhaltungskonzept gemäß den Vorgaben der BetrSichV.

Finanzielle Risiken und Schadenskosten

Die finanziellen Risiken bei Vernachlässigung des Explosionsschutzes sind erheblich. Explosionen können zu Personenschäden, Sachschäden an Anlagen und Betriebsunterbrechungen führen.

1. Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder

Je nach verletztem Tatbestand können Verstöße gegen Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsrecht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der konkrete Bußgeldrahmen folgt aus dem jeweils bezeichneten Tatbestand; eine pauschale Bußgeldtabelle nach fehlendem Dokument oder einzelner Maßnahme gibt es nicht.

2. Explosionsschäden - Mögliche Schadenskosten

Im Schadensfall können direkte Sachschäden an Gebäuden und Maschinen, langwierige Produktionsausfälle, hohe Aufräumkosten sowie Reputationsverluste entstehen.

3. Versicherungsfragen

Versicherer prüfen nach Schadensfällen die Einhaltung der geltenden Vorschriften:

  • • Etwaige Leistungskürzungen oder -verweigerungen bei Mängeln in der Dokumentation (z. B. beim Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 GefStoffV) sind vertrags- und einzelfallabhängig.
  • • Der Versicherungsschutz beim Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel wird nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen geprüft.
  • • Prämiengestaltung und mögliche Regressansprüche richten sich stets nach den individuellen Vertragsbedingungen.

4. Relevanz von Schutzmaßnahmen

Unfallauswertungen zeigen regelmäßig, dass unzureichende Schutzmaßnahmen und fehlende oder mangelhafte Prüfungen durch befähigte Personen maßgeblich zu schwerwiegenden Explosionsereignissen in Betrieben beitragen können.

5. Prävention und Nutzen

Eine präventive Umsetzung des Explosionsschutzes - bestehend aus regelmäßigen Prüfungen, einer vollständigen Gefährdungsbeurteilung und geeigneten Betriebsmitteln - steht in einem direkten qualitativen Nutzenverhältnis zur Vermeidung potenzieller Schadensfälle.

Nutzen der Explosionsschutz-Maßnahmen:

Die Aufwendungen für fachgerechte Prüfungen dienen primär der Sicherheit und Rechtssicherheit:

  • ✓ Vermeidung von Personen- und Sachschäden
  • ✓ Einhaltung gesetzlicher Pflichten und Nachweisführung
  • ✓ Sicherstellung eines kontinuierlichen und sicheren Betriebsablaufs
  • ✓ Schutz der Unternehmensreputation

Sicherheitsaspekte und Unfallprävention

Explosionen stellen ein erhebliches Risiko im Arbeitsumfeld dar. Die Auswirkungen können weitreichend sein: Personenschäden, zerstörte Anlagen und Betriebsunterbrechungen. Der Schutz der Belegschaft hat daher höchste Priorität.

Typische Gefahrenquellen

Kritische Situationen entstehen häufig durch aufgewirbelte Stäube in Siloanlagen, lösungsmittelhaltige Dämpfe in Lackierereien oder Funkenflug bei elektrischen Schaltanlagen. Solche Szenarien zeigen, dass ungeeignete Betriebsmittel, fehlende Warnanlagen oder unzureichende Instandhaltung zu gefährlichen Zuständen führen können. Prävention durch normgerechten Explosionsschutz und regelmäßige Prüfungen ist daher unerlässlich.

Wie Ex-Schutz-Prüfungen die Sicherheit erhöhen

  • Defekte Geräte werden erkannt, bevor sie zur Zündquelle werden.
  • Beschädigte Gehäuse werden entdeckt, bevor explosionsfähige Atmosphäre eindringt.
  • Korrosion und Verschleiß werden frühzeitig sichtbar, was einen rechtzeitigen Austausch ermöglicht.
  • Falsch ausgewählte oder ungeeignete Betriebsmittel werden identifiziert und ausgetauscht.
  • Änderungen oder Reparaturen ohne Berücksichtigung des Ex-Schutzes werden aufgedeckt.
  • Lückenlose Dokumentation beugt Compliance- und Nachweisproblemen vor.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Neben technischen Prüfungen sind organisatorische Maßnahmen unverzichtbar:

  • 🎓 Mitarbeiterschulungen: Alle Mitarbeiter in Ex-Bereichen müssen über Gefahren und Schutzmaßnahmen unterwiesen sein (regelmäßig wiederholen).
  • 📋 Betriebsanweisungen: Klare Anweisungen für Arbeiten in Ex-Bereichen, Freigabeverfahren für Wartungsarbeiten.
  • 🔧 Werkzeug und Arbeitsgeräte: Nur geeignetes Werkzeug verwenden, Handys und elektronische Geräte ohne ausreichenden Ex-Schutz sind in den entsprechenden Bereichen verboten.
  • 🚨 Notfallpläne: Evakuierungspläne, Alarmierungsketten, regelmäßige Übungen.
  • 👤 Verantwortlichkeiten: Festlegung von klaren Zuständigkeiten im Explosionsschutz.

👥 Verantwortung im Explosionsschutz:

Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für Mitarbeiter in explosionsgefährdeten Bereichen. Risiken lassen sich durch gewissenhafte Prüfungen, geeignete Ausrüstung und umfassende Schulungen minimieren.

Explosionsschutzdokument und Dokumentation

Das Explosionsschutzdokument ist ein zentraler Bestandteil für den Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Abs. 9 GefStoffV Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische, sind diese in der Dokumentation besonders als Explosionsschutzdokument auszuweisen. Dies muss vor Aufnahme der Arbeit erfolgen.

Was muss das Explosionsschutzdokument enthalten?

Pflichtinhalte nach GefStoffV, BetrSichV und TRGS 720-724:

  • 1.
    Gefährdungsbeurteilung: Systematische Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen
  • 2.
    Zoneneinteilung: Klassifizierung der explosionsgefährdeten Bereiche mit Zonenplänen
  • 3.
    Zündquellenbewertung: Identifikation möglicher Zündquellen und deren Vermeidung
  • 4.
    Schutzmaßnahmen: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
  • 5.
    Anforderungen an Betriebsmittel: Auswahl anhand von Kategorie/EPL, Gruppe und Temperaturklasse gemäß Gefährdungsbeurteilung
  • 6.
    Prüffristen: Festlegung nach BetrSichV Anhang 2 (z. B. Ex-Anlage mind. alle 6 Jahre, Geräte/Schutzsysteme mind. alle 3 Jahre, Lüftung/Gaswarnanlagen mind. jährlich)
  • 7.
    Betriebsanweisungen: Anweisungen für sicheres Arbeiten in Ex-Bereichen
  • 8.
    Koordinierung: Bei mehreren Unternehmen am gleichen Standort

Dokumentationspflichten bei Prüfungen

Was muss dokumentiert werden?

  • Prüfberichte: Detaillierte Dokumentation aller durchgeführten Prüfungen
  • Kennzeichnung: Ex-Plaketten mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin
  • Mängelliste: Festgestellte Mängel mit Priorität und Frist zur Beseitigung
  • Mängelbeseitigung: Nachweis über durchgeführte Reparaturen
  • Änderungsdokumentation: Alle Änderungen an Anlagen oder Bereichen
  • Prüferqualifikation: Nachweis der Qualifikation als befähigte Person nach BetrSichV Anhang 2
  • Schulungsnachweise: Dokumentation der Mitarbeiterunterweisungen

Aufbewahrungsfristen

DokumentAufbewahrungsfristRechtsgrundlage
ExplosionsschutzdokumentDauerhaft (solange Anlage betrieben wird)GefStoffV § 6
PrüfberichteMindestens bis zur nächsten PrüfungBetrSichV
GefährdungsbeurteilungDauerhaftArbSchG § 6
Schulungsnachweise2 Jahre nach Ausscheiden des MitarbeitersDGUV Vorschrift 1
Änderungsdokumentation10 Jahre (empfohlen)Haftungsrecht

Hinweis zur Nachweispflicht

Fehlende Dokumentation stellt ein erhebliches Compliance- und Nachweisproblem dar. Bei Überprüfungen muss der Betreiber nachweisen können, dass alle erforderlichen Schutz- und Prüfmaßnahmen fristgerecht und durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt wurden.

Digitale Dokumentation

Moderne Prüfdienstleister wie AMA Systems bieten digitale Lösungen:

📱 QR-Code auf Ex-Plaketten

  • ✓ Direkter Zugriff auf Prüfhistorie
  • ✓ Ex-Zertifikate online abrufbar
  • ✓ Automatische Frist-Erinnerungen

☁️ Cloud-Archivierung

  • ✓ Revisionssicher und DSGVO-konform
  • ✓ Zugriff jederzeit und überall
  • ✓ Keine verlorenen Dokumente

Fazit: Explosionsschutz ist wichtig für die Anlagensicherheit

Explosionsschutz-Prüfungen dienen dem Schutz von Menschenleben und Anlagen und sind gesetzlich vorgeschrieben.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

⚖️ Rechtliche Grundlagen

  • ✓ ATEX 2014/34/EU und 1999/92/EG
  • ✓ BetrSichV, TRGS 720-724, TRGS 727
  • ✓ EN 60079-14 und EN 60079-17
  • ✓ Explosionsschutzdokument als Teil der Gefährdungsbeurteilung

⚠️ Risiken bei Nichtbeachtung

  • ✓ Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen
  • ✓ Konkreter Bußgeldrahmen je Tatbestand
  • ✓ Versicherungsfolgen sind vertrags- und einzelfallabhängig
  • ✓ Compliance- und Nachweisprobleme bei fehlender Dokumentation

🛡️ Sicherheit

  • ✓ Anlagensicherheit
  • ✓ Früherkennung von Defekten
  • ✓ Erfüllung der Betreiberpflichten
  • ✓ Sicherer Arbeitsplatz

📊 Prüfanforderungen

  • ✓ Prüfung der Explosionssicherheit: mind. alle 6 Jahre
  • ✓ Geräte und Schutzsysteme: mind. alle 3 Jahre
  • ✓ Lüftung, Gaswarn- und Inertisierungseinrichtungen: mind. jährlich
  • ✓ Prüfung durch befähigte Personen nach BetrSichV Anhang 2

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer darf Explosionsschutz-Prüfungen durchführen?

Je nach Prüfaufgabe (z. B. Prüfung der Explosionssicherheit der Anlage oder Einzelgeräteprüfung) fordert Anhang 2 der BetrSichV eine befähigte Person mit entsprechenden Qualifikationen, in bestimmten Fällen auch behördliche Anerkennungen oder zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS).

Was kostet eine Explosionsschutz-Prüfung?

Die Kosten hängen vom Umfang der Anlage ab, einschließlich der Anzahl der Geräte, der Zoneneinteilung und der Komplexität. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.

Brauche ich ein Explosionsschutzdokument?

Ergibt die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische, sind diese in der Dokumentation besonders als Explosionsschutzdokument auszuweisen. Je nach verletztem Tatbestand können Verstöße gegen Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsrecht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der konkrete Bußgeldrahmen folgt aus dem jeweils bezeichneten Tatbestand; eine pauschale Bußgeldtabelle nach fehlendem Dokument gibt es nicht.

Welche Zündschutzart brauche ich?

Die Geräteeignung wird nicht allein aus der Zonennummer abgeleitet. Zu prüfen sind unter anderem Gerätekategorie/EPL, Gas- oder Staubgruppe, Temperaturklasse bzw. maximale Oberflächentemperatur, Umgebungsbedingungen, konkrete Zündschutzart und Installationsanforderungen. Gas- und Staubanwendungen verwenden teilweise unterschiedliche Schutzkonzepte; die Auswahl erfolgt anhand der Gefährdungsbeurteilung und Kennzeichnung des konkreten Geräts.

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Weiterführende Normen & Quellen

Die in diesem Artikel behandelten Explosionsschutz-Anforderungen basieren unter anderem auf den folgenden Richtlinien und Regelwerken:

  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU – EU-Richtlinie für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
  • GefStoffV – Gefahrstoffverordnung (Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 als besonderer Teil der Gefährdungsbeurteilungs-Dokumentation)
  • BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung mit Anforderungen an wiederkehrende Prüfungen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • TRGS 720 ff. – Gefährliche explosionsfähige Gemische (TRGS 720 bis 724 ersetzen TRBS 2152, TRGS 727 ersetzt TRBS 2153)
  • DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen in Ex-Bereichen unterliegen zusätzlich der DGUV V3

Relevante Suchbegriffe:

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